Vereinbarung

  1. Im Todesfall stehe ich den Hinterbliebenen wie folgt zur Verfügung:
  2. Honorar für das Verfassen von Lebenslauf/Nachruf Fr. 100.–/Stunde,
  3. mind. Fr. 900.– (zuzügl. Fahrkosten; Fahrzeiten werden nicht berechnet)
  4. Zahlung Fr. 500.– bei Auftragserteilung, Rest 30 Tage nach Rechnung
  5. Zusatz-Optionen:
    - Rede an Abdankung: Fr. 300.– pauschal
    - Kürzung und Überarbeitung des Nachrufs für die Presse: Fr. 200.– pauschal
    - Publikation des Nachrufs und einer Foto auf dieser Website:
    Fr. 200.– für eine Laufzeit von 5 Jahren (spätere Verlängerung möglich).
  6. Ermässigung 10 Prozent auf der gesamten Rechnung, wenn die Todesanzeige den Vermerk «Nachruf unter www.epilog.ch» enthält.
  7. Haftung: Lebenslauf/Nachruf werden erst publiziert bzw. verlesen, wenn ihr Inhalt von den Auftraggebern gutgeheissen worden ist. Für den Wahrheitsgehalt dieses Inhalts haften allein die Auftraggeber.
  8. Urheber- und Nutzungsrecht: Die Auftraggeber haben das uneingeschränkte Recht zur Nutzung des Lebenslaufs/Nachrufs, solange der Autor genannt und dessen Text nicht
    verändert wird.
    Heinzpeter Studer hat als Urheber das uneingeschränkte Nutzungsrecht an seinem Text, darf ihn aber nur in anonymisierter Form verändern.