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Vereinbarung
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- Im Todesfall stehe ich den Hinterbliebenen wie folgt zur Verfügung:
- Honorar für das Verfassen von Lebenslauf/Nachruf Fr. 100./Stunde,
- mind. Fr. 900. (zuzügl. Fahrkosten; Fahrzeiten werden nicht berechnet)
- Zahlung Fr. 500. bei Auftragserteilung, Rest 30 Tage nach Rechnung
- Zusatz-Optionen:
- Rede an Abdankung: Fr. 300. pauschal
- Kürzung und Überarbeitung des Nachrufs für die Presse: Fr. 200. pauschal
- Publikation des Nachrufs und einer Foto auf dieser Website:
Fr. 200. für eine Laufzeit von 5 Jahren (spätere Verlängerung möglich).
- Ermässigung 10 Prozent auf der gesamten Rechnung, wenn die Todesanzeige den Vermerk «Nachruf unter www.epilog.ch» enthält.
- Haftung: Lebenslauf/Nachruf werden erst publiziert bzw. verlesen, wenn ihr Inhalt von den Auftraggebern gutgeheissen worden ist. Für den Wahrheitsgehalt dieses Inhalts haften allein die Auftraggeber.
- Urheber- und Nutzungsrecht: Die Auftraggeber haben das uneingeschränkte Recht zur Nutzung des Lebenslaufs/Nachrufs, solange der Autor genannt und dessen Text nicht
verändert wird.
Heinzpeter Studer hat als Urheber das uneingeschränkte Nutzungsrecht an seinem Text, darf ihn aber nur in anonymisierter Form verändern.
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